Unterhaltsvorschuss und kinderzuschlag
Unterhaltsvorschuss hilft Alleinerziehenden oft aus der Patsche
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Es ist wichtig, die Voraussetzungen zu prüfen Der Kinderzuschlag ist nachrangig gegenüber anderen möglichen Einkünften des Kindes. Aus diesem Grund besteht die Verpflichtung, diese Leistungen zu erhalten.
Er sichert das Einkommen des Kindes, wenn der Unterhalt fehlt
- Falls der Unterhaltsvorschuss nicht ausreicht, um den notwendige Lebensunterhalt Ihres Kindes abzudecken, dann können Sie ergänzend Bürgergeld oder Sozialhilfe oder Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen.
Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit wenig Geld
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Diese Hilfen machen das Leben etwas leichter Der Kinderzuschlag soll erwerbstätigen Eltern die Sicherung des Familienunterhalts ermöglichen, ohne dass Sozialleistungen zur Grundsicherung beantragt werden müssen. Mit dem Unterhaltsvorschuss werden Alleinerziehende unterstützt, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten.
Er soll verhindern, dass Kinder in Armut aufwachsen
- Der Unterhaltsvorschuss wird beim Kinderzuschlag als Einkommen des Kindes nicht mehr voll, sondern nur zu 45 % angerechnet. 55 % bleiben anrechnungsfrei. Damit können auch Alleinerziehende einen Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre im Haushalt lebenden Kinder haben.
Beide Leistungen sollen Familien finanziell unterstützen
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Sie geben Kindern eine bessere Zukunftsperspektive Fragen und Antworten zur Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt enthält die Broschüre „Die Beistandschaft“. Diese finden Sie als Download unter in der Rubrik „Service/ Publikationen“.
Man muss Anträge stellen, um sie zu erhalten
- Von dem bewilligten Unterhaltsvorschuss wird das Kindergeld aus diesem Grund nicht erneut in Abzug gebracht. Die Höhe des Zuschusses richtet sich vielmehr danach, ob der Unterhaltsschuldner zumindest einen Teil des Unterhaltsbedarfs, der sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt, selbst decken kann.
Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren
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Der Staat möchte so Familien entlasten In der Folge steigt für Kinder alleinerziehender Elternteile der Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar um neun bis 16 Euro. Kinder unter sechs Jahren erhalten dann monatlich bis zu Euro, Kinder von sechs bis elf Jahren bis zu Euro und Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren bis zu Euro. Quelle: BMFSFJ online.