Antrag auf steuerklassenänderung bei ehegatten

Sie können Ihre Steuerklassenkombination ändern

  • Sie können Ihre Steuerklassenkombination ändern
    1. Das Finanzamt prüft Ihren Antrag Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung.

    Dies ist bei Ehepartnern oft möglich

  •  Dies ist bei Ehepartnern oft möglich
    1. Der Wechsel von der Steuerklasse drei oder fünf in die Steuerklasse vier ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten / Lebenspartners möglich. Dies hat zur Folge, dass beide Ehegatten / Lebenspartner in die Steuerklasse vier eingereiht werden.

    Ein Antrag ist dafür notwendig

  •  Ein Antrag ist dafür notwendig
    1. Danach erhalten Sie Bescheid Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.

    Sie reichen ihn beim Finanzamt ein

  •  Sie reichen ihn beim Finanzamt ein
    1. Für den Antrag auf Steuerklassenwechsel benötigen die Ehegatten ein spezifisches Formular, das beim Finanzamt erhältlich ist. Dieses Formular kann auch online heruntergeladen werden.

    Das Formular gibt es online

  •  Das Formular gibt es online
    1. Eine Änderung wirkt sich auf die Lohnsteuer aus Während der Ehe oder Lebenspartnerschaft stehen Ihnen 3 mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Wie Sie Ihre Steuerklassen ändern können, erfahren Sie hier.

    Gemeinsam können Sie eine bessere Kombination wählen

  •  Gemeinsam können Sie eine bessere Kombination wählen
    1. Sie sind verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und im laufenden Kalenderjahr die Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV mit Faktor vorlag (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a des Einkommensteuergesetzes - EStG -).

    Oft lohnt sich das für die monatliche Steuerlast

  •  Oft lohnt sich das für die monatliche Steuerlast
    1. Prüfen Sie die möglichen Optionen genau