Antrag auf steuerklassenänderung bei ehegatten
Sie können Ihre Steuerklassenkombination ändern
- Das Finanzamt prüft Ihren Antrag Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung.
Dies ist bei Ehepartnern oft möglich
- Der Wechsel von der Steuerklasse drei oder fünf in die Steuerklasse vier ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten / Lebenspartners möglich. Dies hat zur Folge, dass beide Ehegatten / Lebenspartner in die Steuerklasse vier eingereiht werden.
Ein Antrag ist dafür notwendig
- Danach erhalten Sie Bescheid Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.
Sie reichen ihn beim Finanzamt ein
- Für den Antrag auf Steuerklassenwechsel benötigen die Ehegatten ein spezifisches Formular, das beim Finanzamt erhältlich ist. Dieses Formular kann auch online heruntergeladen werden.
Das Formular gibt es online
- Eine Änderung wirkt sich auf die Lohnsteuer aus Während der Ehe oder Lebenspartnerschaft stehen Ihnen 3 mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Wie Sie Ihre Steuerklassen ändern können, erfahren Sie hier.
Gemeinsam können Sie eine bessere Kombination wählen
- Sie sind verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und im laufenden Kalenderjahr die Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV mit Faktor vorlag (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a des Einkommensteuergesetzes - EStG -).
Oft lohnt sich das für die monatliche Steuerlast
- Prüfen Sie die möglichen Optionen genau