Kinderbetreuungskosten essensgeld absetzbar
Essensgeld für die Kinderbetreuung ist oft absetzbar
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Eltern können diese Ausgaben als Sonderausgaben absetzen Wichtiger Hinweis: Die Kosten für beispielsweise Essensgeld oder Spielzeuganschaffungen dürfen Sie steuerlich leider nicht berücksichtigen. Die Konsequenz ist, dass Sie bei der Rechnung genau darauf achten müssen, dass die Kosten für die Betreuung extra ausgewiesen sind.
Das Finanzamt erkennt diese Kosten in der Regel an
- Kinderbetreuungskosten bis zu Euro im Jahr kannst Du als Sonderausgaben geltend machen. Seit sind davon 80 Prozent absetzbar, also maximal Euro.
Es gibt jedoch bestimmte Grenzen, die zu beachten sind
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Das reduziert deine zu zahlende Einkommensteuer Es ist wichtig, die genauen Kosten für das Essensgeld separat von den anderen Kita-Gebühren aufzuführen, da nur die Verpflegungskosten steuerlich absetzbar sind.
Die Kosten müssen nachweisbar sein, zum Beispiel mit Belegen
- Kann ich Essensgeld im Kindergarten von der Steuer absetzen? Nein, das Essensgeld gehört nicht zu den Kinderbetreuungskosten. Deswegen kannst du es nicht von der Steuer absetzen.
Auch die Verpflegung in der Kita zählt dazu
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Frag am besten deinen Steuerberater um Rat In diesem Artikel erklären wir, wie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Essensgeld im Kindergarten für beide, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, von Vorteil sein kann.
Oftmals sind nur die tatsächlichen Kosten erstattungsfähig
- Kann ich Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen? Ja, Sie können seit 80 % Ihrer Betreuungskosten bis max. € pro Kind von der Steuer absetzen.
Manchmal gibt es einen Pauschalbetrag, der geltend gemacht werden kann
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Informiere dich über die genauen Regelungen in deinem Land Die gesetzlichen Regelungen zum Abzug von Kinderbetreuungskosten finden sich in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Die Finanzverwaltung hat dazu mit BMF-Schreiben v. , IV C 4 – S /07/ , BStBl I S. einen Anwendungserlass veröffentlicht.