Verkauf vermietete wohnung steuererklärung
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung fallen Steuern an
- Steuerberater können hierbei wertvoll sein Fallen beim Verkauf einer vermieteten Wohnung Steuern an? Wird eine Wohnung verkauft, die vom Eigentümer selbst nicht genutzt wird und dies innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren, so ist die Spekulationssteuer zu entrichten.
Die Veräußerungsgewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden
- Wer eine vermietete (Ferien-)Wohnung innerhalb von zehn Jahren weiterverkauft, muss den erzielten Gewinn versteuern ("Spekulationssteuer"). Mitverkauftes Inventar, wie etwa eine Einbauküche, ist in der Regel aber steuerfrei, hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Spekulationsfrist ist hierbei ein wichtiges Thema
- Die genaue Dokumentation ist essenziell Wann kann ich eine vermietete Immobilie steuerfrei verkaufen? Möchten Sie ein vermietetes Objekt ohne Spekulationssteuer verkaufen, sollten Sie die zehnjährige Spekulationsfrist verstreichen lassen, um einen steuerfreien Gewinn bei dem Veräußerungsgeschäft zu realisieren.
Ist die Wohnung länger als zehn Jahre vermietet, ist sie steuerfrei
- Denn befindet sich das Objekt weniger als zehn Jahre im Besitz, bleibt der Verkauf der privaten Immobilie nur steuerfrei, wenn diese vom Eigentümer selbst genutzt wurde.
Werbungskosten können den Gewinn mindern
- Vergessen Sie nicht die Meldung der Immobilientransaktion Du musst es nur richtig anstellen und genügend Geduld aufbringen. Aber es lohnt sich! Wo trägst du den Verkauf in der Steuererklärung ein? Den Verkauf deiner Immobilien trägst du in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) ein. Besonders relevant sind dabei für dich die Zeilen 31 - 38 und Zeile
Abschreibungen spielen ebenfalls eine Rolle
- Möchten Sie Ihre Wohnung verkaufen und Steuern sparen? Kein Problem! In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die Themen Wohnungsverkauf und Steuer. Wir gehen Schritt für Schritt die einzelnen Bereiche durch, die Ihnen steuerlich bevorstehen, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen.
Der Verkaufserlös ist dem Finanzamt mitzuteilen
- Die Ermittlung des Einheitswertes ist oft nötig