Adac reiserücktrittsversicherung einreichen
Ein Reiserücktrittsfall ist ärgerlich, aber der ADAC hilft
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Bei Fragen steht Ihnen der Kundenservice zur Verfügung Bitte stornieren Sie die gebuchte Reise umgehend bei Ihrer Buchungsstelle (Reiseveranstalter, Reisebüro, Airline etc.). Sie erhalten von dort eine Stornierungsrechnung. Diese können Sie beim Schadenservice der ADAC Reiserücktritts-Versicherung einreichen, um so Ihre entstandenen Kosten erstattet zu bekommen.
Dokumentieren Sie Ihren Grund für die Stornierung sorgfältig
- Weitergehende Hinweise dazu, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und welche Betroffenenrechte Ihnen zustehen, finden Sie in der Daten-schutzinformation ADAC Versicherungen, die sowohl Ihren Antragsunterlagen beigefügt als auch online unter abrufbar ist.
Füllen Sie das Schadenformular des ADAC komplett aus
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Eine fristgerechte Einreichung ist entscheidend für die Erstattung Ihre ADAC Reiserücktrittsversicherung: Weltweiter Schutz für ein ganzes Jahr - vor und während der Reise.
Reichen Sie alle notwendigen Belege online oder per Post ein
- Sie können die Reiserücktrittsversicherung bis 14 Tage vor Beginn der Reise abschließen. Liegen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage, haben Sie eine Frist von 3 Tagen nach der Buchung.
Wichtige Nachweise sind Arztatteste oder behördliche Bescheinigungen
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Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen genau vor der Einreichung Diese Kosten können teilweise den gesamten Preis der gesamten Reise ausmachen. Mit der ADAC Reiserücktrittsversicherung beugen Sie dieser Gefahr vor. Die ADAC Reiserücktrittsversicherung kann bereits ab 28,90 € im Jahr abgeschlossen werden!.
Bewahren Sie alle Originalbelege für Ihre Unterlagen auf
- Wie kann ich mich beim ADAC gegen einen Reiserücktritt versichern? Die Reiserücktrittsversicherung aus dem Hause ADAC bietet Ihnen finanzielle Absicherung bei Reiserücktritt in drei verschiedenen Tarifen.
Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen in Anspruch nehmen
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Seien Sie geduldig und professionell im Umgang mit dem ADAC Änderung der Gruppenversicherungsbedingungen Ihrer ADAC Kreditkarte - gültig ab 1. Ab wann gelten die neuen Regelungen? Die neuen Regelungen gelten für alle Reisen, die ab dem gebucht werden. ADAC Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung Allgemeiner Teil § 1 Nr. 2a (neu): Für Pauschalreisen gilt.