Mietminderung baulärm durch vermieter
Baulärm kann die Lebensqualität stark beeinträchtigen
- Die Minderung muss verhältnismäßig sein Muss ich die Mietminderung wegen Baulärm meinem Vermieter ankündigen? Sollte der Baulärm unerträglich werden und über einen längeren, nicht absehbaren Zeitraum (über 3 Monate bei z.B. energetischen Modernisierungsmaßnahmen) hinausgehen, liegt ein Mietmangel nach § BGB vor.
Mieter haben Rechte bei unerträglichem Baulärm
- In unserem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie die Miete wegen Lärmbelästigung verringern können und wie Sie laut Mietrecht gegen Lärm durch den Nachbarn oder den Vermieter vorgehen können. Außerdem verraten wir Ihnen, welche Alternativen zur Mietminderung es bei Lärm in der Mietwohnung gibt.
Der Vermieter ist oft für die Informationspflicht zuständig
- Gerichte prüfen jeden Fall einzeln Eine Mietminderung wegen Baulärm steht Dir zu, wenn der Lärm in Deiner Wohnung unerträglich ist und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Dokumentiere den Lärm, informiere Deinen Vermieter und setze die Schritte zur Durchsetzung der Mietminderung um.
Vorabinformationen über Lärm sind wichtig
- In seinem Grundsatzurteil legt der BGH dar, was von den betroffenen Parteien – Mietern und Vermietern – zu beachten ist, ob Baulärm überhaupt einen Mangel darstellt und wann dieser (entschädigungslos) hinzunehmen ist (Urteil vom April – Az.: VIII ZR 31/18).
Bei starker Beeinträchtigung ist eine Mietminderung möglich
- Eine einvernehmliche Lösung ist oft am besten Ja, der Vermieter kann die Mietminderung zurückweisen oder ablehnen, wenn er der Meinung ist, dass der Lärm nicht so erheblich ist, dass er eine Mietminderung rechtfertigt.
Die Höhe hängt vom Ausmaß ab
- Der Vermieter kann ungeminderte Miete erst verlangen, wenn er den Abschluss der Bauarbeiten und das Ende der Lärmbelästigungen nachweist.
Eine rechtzeitige schriftliche Mängelanzeige ist ratsam
- Der Mieter muss den Lärm dokumentieren Baulärm nervt, keine Frage, aber kann der Mieter deshalb eine Mietminderung verlangen? Es kommt auf die Umstände an. Erfahren Sie hier, wann Ihr Mieter Baulärm akzeptieren muss und wann Sie zu einer Mietminderung verpflichtet sind.