Jobcenter leistungen sgb ii

Das Jobcenter unterstützt Menschen in Notlagen

  • Das Jobcenter unterstützt Menschen in Notlagen
    1. Manchmal sind auch Einmalzahlungen möglich Es erläutert Ihnen die Stationen im Jobcenter und Be-sonderheiten für den Anspruch auf Leistungen zur Si-cherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Ins-besondere das, was Sie beachten und befolgen sollten, wenn Sie Leistungen beantragt haben. Das Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über den we-sentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen.

    Es gibt finanzielle Hilfe nach dem SGB II

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Es gibt finanzielle Hilfe nach dem SGB II
    1. Geldleistungen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie auch mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können.

    Miete und Heizkosten werden übernommen

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Miete und Heizkosten werden übernommen
    1. Das Ziel ist oft, wieder selbstständig zu leben Für die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ein Antrag erforderlich. Der von Ihnen gestellte Grundantrag wirkt dabei in der Regel auf den ersten Tag des Monats der Antragstellung zurück. Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Bürgergeld stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Leistungen zur Seite.

    Der Lebensunterhalt ist damit gesichert

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Der Lebensunterhalt ist damit gesichert
    1. Eingliederungsleistungen Um das Ziel der Eingliederung in Arbeit zu erreichen, stehen den Arbeitsuchenden eine Vielzahl von verschiedenen Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Neben der Beratung und Vermittlung können beispielsweise folgende Eingliederungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) unterstützend eingesetzt.

    Es gibt Unterstützung bei der Arbeitssuche

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Es gibt Unterstützung bei der Arbeitssuche
    1. Die Anträge können online gestellt werden (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht erreichbar sind, erhalten nur dann Leistungen, wenn für den Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ein wichtiger Grund vorliegt und das Jobcenter dem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs zugestimmt hat.

    Beratung zu Aus- und Weiterbildung ist wichtig

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Beratung zu Aus- und Weiterbildung ist wichtig
    1. Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II) Bitte beachten Sie, dass die finanziellen Leistungen des SGB II nicht wie das Arbeitslosengeld I (ALG I) oder andere Lohnersatzleistungen in Bezug zu Ihrem letzten Einkommen stehen. Diese werden ausschließlich bedarfsbezogen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechnet.

    Termine im Jobcenter sind oft nötig

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Termine im Jobcenter sind oft nötig
    1. Sie helfen, neue Perspektiven zu finden